Welche Versicherungen sind enthalten?
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten. Bei den Tarifen ohne Selbstbehalt werden altersabhängige Prämien angeboten.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
Versicherungsschutz Zeitraum?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der
Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet haben.
Abschlussfrist:
Sie sollten die Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei
Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag
nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Objekt?
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte
Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.
Versicherte Gründe?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Erkrankung (auch Covid-19) sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss
keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Krankheit, Unfall, Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Wichtig zu wissen:
Nicht versicherte Stornogründe:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer
drohenden Erkrankung stornieren, ersetzt die Reiseversicherung die Stornokosten nicht.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?