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Die ERGO Jahresreiseversicherung Reiserücktritt + Reiseabbruch |
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Was Sie noch über die ERGO Jahresreiseversicherung Reiserücktritt + Reiseabbruch wissen sollten:
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Welche Versicherungen sind enthalten?
Geografischer Geltungsbereich? Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Vertragsverlängerung? Erreichen von Altersgrenzen?
Wohnsitz Versicherungsnehmer?
Versicherte Gründe?
Unter anderem
Versicherungsunterlagen? Wichtig zu wissen: Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
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Reiserücktrittsversicherung und ReiseabbruchversicherungDer Schutz der Reiserücktrittsversicherung beginnt sofort mit dem Abschluß der Versicherung und endet mit dem Start in die Ferien. Wenn ein laufender Urlaub vorzeitig abgebrochen werden müsste, so ist ab Reisebeginn der Schutz der Reiseabbruchversicherung wichtig. Wer sich für eine kombinierte Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung entscheidet, der hat die Gewissheit, dass eine Kostenerstattung auch dann gewährt wird, wenn Sie bereits im Urlaub sind und die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Für diese Fälle ist die Reiseabbruch-Versicherung zuständig. Selbstbehalt, oder ohne Selbstbehalt?Vergleichen Sie die Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt mit den Reiseschutzpolicen ohne Selbstbehalt. Beide bieten
Vorteile, die es abzuwägen gilt. Sind etwa die Reiseversicherungen mit Selbstbehalt etwas preiswerter und daher auf dem ersten Blick
attraktiver, so sind jedoch im Falle eines Schadens teilweise die Kosten selbst zu tragen. Dabei zieht der Versicherer von den rückerstattbaren
Kosten einen Teilbetrag (eben den Selbstbehalt) ab und Sie erhalten weniger Geld zurück. Das kann bei einer hochpreislichen Reise oder
einem kurzfristigen Reiserücktritt recht teuer werden, wenn dadurch etwa 20% als Selbstbeteiligung abgezogen werden. Bei der
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt erhalten Sie die volle Kostenerstattung, ohne den Einbehalt einer Selbstbeteiligung. |


